1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch “diese
Bedingungen”) gelten für alle Angebote, Lieferungen und
Leistungen der Firma gastronovi GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und
deren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Bedingungen des Kunden gelten
nur, wenn und soweit der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich
anerkannt hat. Die Inanspruchnahme der Leistungen und die
Entgegennahme der Lieferungen des Anbieters gilt als
Einverständnis mit der Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch für alle zukünftigen
Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch wenn der Anbieter deren
Geltung jeweils nicht ausdrücklich vereinbart hat. Diese Bestimmungen
gelten für Geschäfte mit Unternehmern. Der
Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen
und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer
jede natürliche oder juristische Person
oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des
Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
2 Software
Gegenstand dieses Abschnitts ist die Bereitstellung der Softwareanwendung “gastronovi Office” (im Folgenden „Software“ genannt) sowie Zusatzleistungen hierzu.
2.1 Vertragsgegenstand / Leistungen
2.1.1 Der Kunde kann mit der Software seine Geschäftsprozesse aus dem
Bereich der Gastronomie steuern. Die Software ist auf einem Server
installiert, der aus dem Internet angewählt und „browserbasiert“ über
eine App oder über die Schnittstelle (API)
gesteuert werden kann. Der Anbieter stellt dem Kunden des
Weiteren Speicherplatz zum Ablegen mit der Software erzeugter interner
Anwendungsdaten, etwa: Speisekarten, Rezepte usw. zur Verfügung. Der
Anbieter wird während der Dauer der Vereinbarung
die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet
verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server
abgelegten Daten auf Anfrage des Kunden mittels der im Internet
gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner des
Kunden weitergeleitet werden.
2.1.2 Des weiteren bietet die Software dem Kunden die Funktionalität, sich
im Internet zu präsentieren und bindet die vom Kunden gewünschten
Kontaktdaten unter das Internetportal gastronavi. Zudem stellt der
Anbieter dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung,
vermittels dessen unternehmerische Selbstdarstellung des
Kunden („Website “) im Internet drahtlos und drahtgebunden
öffentlich wiedergegeben wird.
2.1.3 Der Umfang des Programmpaketes sowie des Speicherplatzes,
entsprechen der Beschreibung in der Auftragsbestätigung, der Preis- und
Modulliste sowie ggf. der Modulbeschreibung zur Software.
Der Anbieter bietet innerhalb der Software Schnittstellen zu
Lieferanten an, in denen der Kunde auf die Daten von Dritten (insbes.
Lieferanten) zugreifen und etwa Produkte für sein Unternehmen bestellen
kann.
2.1.4 Der Anbieter ermöglicht es, dem
Kunden zudem weitere Module von Dritten zu aktivieren. Der
Anbieter stellt hierfür jeweils nur eine Schnittstelle in der Software
zur Verfügung. Die über diese Schnittstellen zur Verfügung gestellten
Informationen und angebotenen Leistungen
sind Informationen und Leistungen des Dritten und keine Informationen und Leistungen des Anbieters.
2.1.4.1
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der
Informationen des Dritten (Artikelbeschreibung, Preis, Rabatte,
LMIV-Daten (Allergen- und Zusatzstoffdeklaration wie auch
Nährwertinformationen))
2.1.4.2 Durch die Nutzung der Schnittstellen und die Auswahl der Module von
Dritten willigt der Kunde in die Übermittlung von Daten aus der Software
an den jeweiligen Dritten ein, der die jeweiligen Leistungen anbietet.
2.1.4.3 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die von Dritten angebotenen Leistungen.
2.2 Nutzung der Software
2.2.1Die Nutzung der Software erfolgt mit Hilfe der Internetanbindung des
Kunden am Übergabepunkt. “Übergabepunkt” für die Software und die
Anwendungsdaten des Kunden ist der Proxy Server (zentraler Einstieg für
die dahinterliegende Cloud-Struktur)
des Anbieters, auf die über einen Browser oder eine
“App” aus einem öffentlichen “Store” (z.B. Google Play Store, Apple App
Store) oder die Schnittstelle (“API”) zugegriffen wird.
2.2.2 Der Anbieter hält ab dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten
Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren
Datenverarbeitungsanlagen, im Folgenden “Server“ genannt, die Software
in der jeweils aktuellen Version zur
Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
2.2.3 Der Anbieter übermittelt dem Kunden die Zugangsdaten zur
Software. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden
unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern.
2.2.4 Der Anbieter hält auf dem Server ab dem in der Auftragsbestätigung
vereinbarten Zeitpunkt die vom Kunden durch Nutzung der Software
erzeugten Daten (im Folgenden ,,Anwendungsdaten“ genannt)
und Speicherplatz. Weitere Einzelheiten zu Speicherplatz
und Anwendungsdaten werden gemäß den Modulbeschreibungen oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.
2.2.5 Da damit zu rechnen ist, dass unter den auf dem Server zu
verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine
Auftragsdatenverarbeitung vor. Einzelheiten regelt die gesondert
abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
2.3 Nutzung des E-Mail-Dienstes
Soweit der Anbieter die Möglichkeit anbietet, E-Mails zu versenden, gilt Folgendes
2.3.1 Es gelten die in der Bestellung und (nachrangig gegenüber der
Bestellung) der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Modulbeschreibung
genannten Beschränkungen hinsichtlich Speicherplatz, Volumen des
Datenverkehrs und Anzahl der Postfächer. Sind
weder in der Modulbeschreibung noch in der Bestellung
Beschränkungen für den für den E-Mail-Verkehr vorhandenen Speicherplatz
vorgesehen, so ist der für den Kunden auf dem Server des
Anbieters zur Nutzung bereit gestellte Speicherplatz auf
5 GB (5000 Megabyte) beschränkt.
2.3.2 Die Versendung von “Spam-Mails”, unzulässige, unverlangte Werbung,
an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, stets seine
richtige Identität bei Versendung von E-Mails anzugeben und bei
kommerzieller Kommunikation dies durch
Gestaltung der E-Mail kenntlich zu machen.
2.3.3 Versendet der Kunde Spam-Mails von oder wenn Tatsachen Grund zur
Annahme rechtfertigen, dass eine an ausgehende E-Mail schädliche
Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, darf der Anbieter
die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend
sperren. Sofern in Spam- Mails eine Internetadresse genannt
oder verlinkt wird, die der Anbieter betreut, darf der Anbieter, die
Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.
2.3.4 Der Anbieter ist berechtigt, eingehende E-Mails abzulehnen, wenn
Tatsachen Grund zur Annahme rechtfertigen, dass eine an den Kunde
gerichtete E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.)
enthält, die Informationen des Absenders
falsch und / oder verschleiert sind oder es sich um Spam-Mails handelt.“
2.4 Speicherplatz / Webhosting
2.4.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden den in der Modulbeschreibung
mengenmäßig in Megabyte (MB) beschriebenen Speicherplatz gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen auf einem beliebigen Speichermedium (z.B.
Festplatte) zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden
Bestimmungen. Bei größerem Speicherbedarf stellt der
Anbieter zusätzlichen Speicher im Rahmen eines gesonderten Vertrags
gegen Entgelt zur Verfügung.
2.4.2 Der Anbieter stellt dem Kunden den Speicherplatz in der
Cloud-Struktur zur Verfügung. , d.h. Speicherplatz auf mehreren auch von
anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch eine
oder mehrere eigene IP-Adresse(n) erhält
und damit für Dritte als selbständiger Server erscheint, zur Verfügung.
2.4.3 Der Anbieter wird die Verbindung zwischen dem Server und dem
Internet herstellen und aufrechterhalten, damit die auf dem Server
abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet
(Clients) jederzeit und störungsfrei mittels
der im Internet gebräuchlichen Protokolle in dem
jeweiligen anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner
weitergeleitet werden.
2.4.5 Der Anbieter wird sich bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß
gespeicherten Daten (insbesondere Inhalte der Website des Kunden /
Inhalte auf gastronavi ) im World-Wide-Web über das vom
Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene
Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit
abrufbar sind. Der Anbieter übernimmt allerdings keine Verantwortung für
den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website, soweit nicht
ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz
einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.
Der Anbieter trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die
Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server hat (im Rahmen der
Verfügbarkeit des Servers gemäß nachstehendem § 2 Ziff. 5). Hierzu
vergibt der Anbieter einen Benutzernamen
und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde
seine im Rahmen der Software gespeicherten Daten im Wege des
Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen
kann. Der Anbieter gibt dem Kunden die Möglichkeit, sein Passwort
zu ändern.
2.5 Verfügbarkeit des Servers
2.5.1 Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche
einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 97,5 % im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind zuvor angekündigte Ausfallzeiten
durch Wartung und Softwareaktualisierungen sowie Zeiten,
in denen der Webserver aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen
(höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht verfügbar ist. Die
Verfügbarkeit des Webservers schließt die Erreichbarkeit
des Servers über das Internet nicht ein. Für diese ist der
Anbieter nur insoweit verantwortlich, als er die Verbindung zwischen dem
Server und dem Internet herstellen und aufrechterhalten wird.
2.5.2 Geplante Nichtverfügbarkeit: Der Anbieter ist berechtigt die
Software und / oder den Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen
oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind
mit dem Kunden zu vereinbaren. Bei wichtigen
Gründen wird der Kunde seine Zustimmung nicht unbillig
verweigern. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass
während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit
jeden ersten Montag im Monat von 2 bis 6
Uhr besteht. Führt der Anbieter diese Wartungen durch,
werden diese nicht auf Ausfallzeiten gemäß § 2 Ziffer 5 lit.
a dieser Bedingungen angerechnet. Wenn und soweit der Kunde in
Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Software nutzen
kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es in
Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung
oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf
Mängelhaftung, Schadensersatz oder Reduzierung der
Vergütung.
2.6 Inhalte des Kunden
2.6.1 Soweit der Kunde vermittels der Software eigene Inhalte für Dritte
drahtlos oder drahtgebunden der Öffentlichkeit zugänglich macht (etwa
als eigene Internetseite oder unter dem
Portal gastronavi oder sonst wie) oder/und unter vom
Anbieter bereitgestellter
Ressourcen nutzt gilt Folgendes:
2.6.1.1 Der Kunde wird beim Einstellen von eigenen Inhalten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere auch solche zum Schutze der Jugend sorgen
und Urheber-, Marken- und Namensrechte sowie Persönlichkeitsrechte und
sonstige Rechte Dritter beachten.
Er wird keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen oder politisch extremen Inhalte einstellen.
2.6.1.2 Den Anbieter trifft keine Prüfungs- und/oder Beratungspflicht
hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtlichen
Zulässigkeit der vom Kunden eingestellten Inhalte.
2.6.1.3 Der Kunde haftet im Verhältnis zum Anbieter für Schäden, die dem
Anbieter durch vom Kunden zu vertretende unrichtige oder gegen
Rechtsnormen verstoßende Inhalte entstehen. Der Kunde ist in diesem Fall
zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht
wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die
Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts-
und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen.
Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte
und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
2.6.1.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet
vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Website), falls ein
hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website gemäß
obigem § 2 Ziffer 6 i. vorliegt, aufgrund
einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder
Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist
offensichtlich unbegründet. Die Sperrung ist, sofern technisch möglich
und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden
Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung
unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und
aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder
die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls
zu beweisen.
2.6.2 Der Kunde überträgt seine Inhalte selbst auf den Server des
Anbieters. Soweit der Kunde Unterstützung hierfür und / oder Erstellung
eigener Designvorlagen wünscht, erfolgt dies auf Grund gesonderter
Abrede. Der Kunde räumt dem Anbieter an Inhalten
folgende Nutzungsrechte an Inhalten ein:
2.6.2.1 Die Inhalte der Website sind für den Kunden im Einzelfalle
nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk,
Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte
Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten
Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über
sonstige Schutzrechte geschützt (,,geschützte Inhalte“). Der Kunde
gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages
beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des
jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer
Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten
Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren
Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
2.6.2.2 Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des
Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht
ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter
unterhaltene Netz und das daran angeschlossene
Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu
machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem
Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und
diese Daten durch Herunterladen vom Server
des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung
des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern (etwa
von Suchmaschinen) vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr
dem Anbieter zugerechnet.
2.7 Softwareaktualisierungen
2.7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software in der jeweils aktuellsten
Version zu nutzen. Soweit der Anbieter Aktualisierungen der Software
ohne Funktionserweiterung im Wege der Wartung von der Software zum
Einsatz bringt, gilt diese Vereinbarung.
Der Anbieter wird den Kunden vor einer Aktualisierung (Durchführung Wartung) benachrichtigen.
2.7.2 Sofern der Anbieter neue Module zur Software entwickelt, bietet der
Anbieter diese dem Kunden zur Nutzung an. Neue Module sind in Abgrenzung
zu Aktualisierungen Programmteile, die eine weitere Funktionalität zur
Software beinhalten. Der Anbieter
wird den Kunden spätestens bei Verfügbarkeit eines neuen
Moduls der Software benachrichtigen und zur Nutzung anbieten. Wünscht
der Kunde, das neue Modul zu nutzen, gelten die Bestimmungen dieser
Vereinbarung.
2.7.3 Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter.
2.7.3.1 Sofern die Funktionalität der Software hierdurch nicht
beeinträchtigt wird, darf der Anbieter Änderungen ohne vorherige
Ankündigung vornehmen.
2.7.3.2 Sofern mit der Bereitstellung einer neuen Aktualisierung eine
Änderung von Funktionalitäten von durch die Software unterstützten
Arbeitsabläufen des Kunden einhergeht, wird der Anbieter dies dem Kunden
spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden
einer solchen Änderung in Textform ankündigen.
2.7.3.3 Sofern mit der Bereitstellung einer neuen Version
eine Einschränkung von Funktionalitäten (eine Funktionalität fällt
weg und wird nicht durch eine äquivalente Funktionalität ersetzt)
und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter
Daten einhergehen, wird der Anbieter dies dem
Kunden spätestens drei Monate vor dem Wirksamwerden einer solchen
Änderung in Textform ankündigen und ihm mit einer angemessenen Frist von
mindestens drei Monaten Gelegenheit geben, der Änderung
in Textform zu widersprechen und damit den Vertrag über
die Nutzung der Software zu kündigen. Widerspricht der Kunde
im Hinblick auf die Änderung nicht in Textform, so wird die Änderung
Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden
bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte
Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens aufmerksam machen.
2.7.3.4 Hat der Anbieter dem Kunden eine Änderung nach
vorstehendem § 2 Ziff. 7 lit. c. iii. vor Ablauf der
Kündigungsfrist nach § 2 Ziff. 13 lit. c. angekündigt und
kündigt keine Partei den Vertrag, so gilt er mit Beginn der neuen
Vertragsperiode.
2.8 Preise und Zahlungen
2.8.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der
Nutzungsgewährung bzgl. der Nutzung von der Software wird mit Bestellung
und der Auftragsbestätigung vereinbart.
2.8.2 Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand zu den jeweils
im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Preisen des
Anbieters auf Grund kundenindividueller Vereinbarung erbracht.
2.8.3Vergütungen sind zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
2.8.4 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen.
Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen.
Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats
zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
2.8.5 Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen handelt.
2.8.6 Der Anbieter erstellt und übersendet Rechnungen grundsätzlich
elektronisch. Der postalische Versand von Rechnungen auf Papier ist
gegen gesondertes Entgelt möglich.
2.8.7Sofern kein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, muss der
Rechnungsbetrag spätestens am siebten Bankarbeitstag nach Zugang der
Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
2.8.8 Kommt der Kunde mit einer Zahlung der Preise für die
Software mindestens 14 Tage in Verzug, so ist der Anbieter
berechtigt, dem Kunden den Zugang zur Nutzung der Software nach
einmaliger Ankündigung und Setzung einer Frist zur Zahlung von
mindestens
drei Tagen in Textform bis zur Beendigung des Verzugs zu
sperren. Der Anbieter behält sich vor ein Zurückbehaltungsrecht
hinsichtlich der Software auch wegen Rückständen mit Entgelten für
Serviceleistungen und Hardware-Lieferungen geltend
zu machen.
2.8.9 Der Anbieter behält sich vor, die vereinbarte Vergütung mit Wirkung
auf das jeweilige Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit anzupassen.
2.9 Pflichten des Kunden
2.9.1 Der Kunde wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere
2.9.1.1 diejenigen Mitarbeiter und Dienstleister, denen er Zugang zur
Nutzung der Software gewährt, verpflichten, ihrerseits die für sie
geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten und dafür Sorge
tragen, dass sie diese Verpflichtung einhalten;
2.9.1.2 die notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Nutzung der Software
durch Unbefugte mit ihm, seinen Mitarbeiter oder Dienstleistern
zugeordneten Zugangsdaten zu verhindern.
2.9.1.3 keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen
oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, eingreifen
oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt
eindringen oder ein solches Eindringen
fördern;
2.9.1.4 den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der
Software möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht
missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und
Informationen an Dritte zu Werbezwecken
nutzen;
2.9.1.5 dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von
Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter
an von ihm verwendeten Material beachtet;
2.9.1.6 seine Pflichten aus § 2 Ziffer 6 und § 5 beachten;
2.9.1.7 die Software nicht sonst zu rassistischen, diskriminierenden,
pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder
sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder
Auflagen verstoßenden Zwecken verwenden.
2.9.1.8 vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese
auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende
Virenschutzprogramme einsetzen;
2.9.2 Im Falle einer Verletzung dieser Pflichten wird der Kunde den
Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf der pflichtwidrigen
Verwendung der Software durch ihn oder seine Mitarbeiter
beruhen und dem Anbieter jeden diesem aus einer
Pflichtverletzung entstandenen Schaden ersetzen.
2.10 Obliegenheiten des Kunden
2.10.1Der Kunde sollte alle Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung
des Vertrages und zur Nutzung der Software erforderlich sind,
insbesondere
2.10.1.2 die Mindestanforderungen an die Infrastruktur (z.B.
Internetanbindung) und die Systemvoraussetzungen (im Hinblick
auf das jeweilige Gerät, von dem aus die Software genutzt wird) für die
Nutzung der Software schaffen. Der Kunde muss sicherstellen,
dass diese stets erfüllt werden. Die
jeweils aktuellen Mindestanforderungen sind auf der Internetseite des
Anbieters zu finden;
die ihm, seinen Mitarbeitern und Dienstleistern zugeordneten
Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch
Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese
Daten sind durch geeignete und übliche
Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter
unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die
Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt
geworden sein könnten;
2.10.1.3 wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Software dem
Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der
Daten entsprechend sichern und täglich eigene Sicherungskopien
erstellen, um bei Verlust dieser übermittelten
Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
2.10.1.4 sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu
eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten
Anwendungsdaten durch Download zu sichern.
2.10.2e Nach Vertragsbeendigung wird der Kunde seine Daten (gleich ob
Anwendungsdaten oder Inhalte, die im Internet zum Abruf bereit gehalten
werden) selbst vom Server des Anbieters herunterladen und sichern.
2.11 Rechte und Pflichten bei Mängeln
2.11.1 Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den
Leistungen nach § 2 Ziffer 1 bis 6 dieser
Bedingungen, wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich
anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die
er zu vertreten
hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein
Mitverschulden dar. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung oder
Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde
nicht berechtigt, die Vergütung nach § 2
Ziffer 8 dieser
Bedingungen zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel
eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels
ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, es sei denn der
Kunde hat das Unterlassen der Anzeige nicht
zu vertreten;.
2.11.2 Der Anbieter wird Mängel an der Software unverzüglich beheben.
2.11.3 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst
zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur
Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von
einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst
auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert
oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel
bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn
aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
2.11.4 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit
dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Software vornimmt
oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die
Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren
Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde
zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des
Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs.
2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
2.12 Haftung
2.12.1 Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle
von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
der Anbieter im Fall einer übernommenen
Garantie oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit
er eine wesentliche Vertragspflicht (= solche Pflichten, die für die
Durchführung dieses Vertrages unabdingbar
sind und / oder auf deren Erfüllung der Kunde berechtigter
Weise vertrauen darf) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
beschränkt.
2.12.2 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz
(§536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird
ausgeschlossen; der vorstehende § 2 Ziffer 12 lit.
a. bleibt unberührt.
2.12.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2.12.4 Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt. Unter höherer Gewalt
werden Störungen verstanden, die Ihre Ursachen in Ereignissen haben, auf
die der Anbieter keinen Einfluss hat, wie etwa Arbeitskampf,
Katastrophen oder Störungen der Energieversorgung
bei Dritten, Ausfall der Telekommunikationsnetze Dritter sowie behördliche Maßnahmen.
2.13 Vertragsbeginn und -laufzeit, Kündigung
2.13.1 Der Vertragsbeginn ist in der Auftragsbestätigung zur Software
benannt. Die Erstlaufzeit dieses Vertrages ist in der
Auftragsbestätigung benannt.
2.13.2 Die Mindestlaufzeit des Softwarevertrages entspricht der Laufzeit,
die in der Auftragsbestätigung definiert ist, jedoch min. 3 Monate.
2.13.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils um die in der
Auftragsbestätigung definierte Laufzeit, aber nicht mehr als 1
Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1)
Kalendermonat zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
2.13.4 Teilt der Anbieter dem Kunden eine Preisanpassung oder eine Änderung
seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Änderung seiner
Leistungen mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in
Textform mit, so stellt diese eine Kündigung
des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen zum Ende der
Vertragslaufzeit und ein Angebot zu den aktuellen Bedingungen und der
aktuellen Vergütung dar.
2.13.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.13.6 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen.
2.13.7 Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde seine Daten auf eigene Kosten
vom Server des Anbieters auf einen eigenen Datenträger zu sichern.
2.14 Nutzungsrechte, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
2.14.1 Der Kunde erhält an der Software das einfache (nicht
unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses
Vertrages beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung nach Maßgabe der
nachstehenden Regelungen.
2.14.1.1 Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde
darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten
durch eigenes Personal und die Beratung durch seine Berater nutzen.
2.14.1.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software
vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung
von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung
des Fehlers in Verzug befindet oder die
Fehlerbeseitigung ablehnt.
2.14.1.3 Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen,
Aktualisierungen, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf
die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
2.14.1.4 Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen
dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die
Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten
nutzen zu lassen. Insbesondere
ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen,
zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht
zu vermieten oder zu verleihen. Die Software darf Dritten nur zu seinen
eigenen betrieblichen Zwecken zugänglich
gemacht werden.
2.14.2 Verletzt der Kunde die Regelungen in § 2 Ziffern 12.
lit. a. dieser Bedingungen aus von ihm zu vertretenden
Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Software oder
die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich
abgestellt werden kann. Hat der Kunde die Pflichtverletzung
zu vertreten, so kann der Anbieter Schadensersatz geltend machen.
3 Hardware
3.1 Gegenstand dieses Abschnitts sind der Verkauf und die Lieferung von Waren durch den Anbieter unabhängig davon über welche Plattform diese angeboten wird.
3.2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt und Beschaffenheit unserer Ware
3.2.1 Die Angebote des Anbieters sind stets freibleibend. Ein Vertrag
zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der
Anbieter die Bestellung des Kunden ausdrücklich in Textform bestätigt
oder eine bestellte Ware liefert.
3.2.2 Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot, die
Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform sowie diese Bedingungen.
Bei Auslieferung von Ware ohne vorherige Auftragsbestätigung gilt der
Lieferschein als Auftragsbestätigung. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen oder Nebenabreden zu einem Vertrag müssen in Textform
vereinbart werden.
3.2.3 Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten diejenigen
Eigenschaften und Merkmale, die im Online-Shop des Anbieters, der
Software oder im Angebot und der Auftragsbestätigung genannt sind.
Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale
gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn diese
ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurden. Der Anbieter weist darauf
hin, dass die in den Angeboten und Informationsmaterialien enthaltenen
Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-,
Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben nur
Annäherungswerte wiedergeben. Eine Abweichung der gelieferten Ware von
diesen Annäherungswerten innerhalb üblicher Toleranzen berechtigt den
Kunden zu keinerlei Mängel, Gewährleistungs- oder
Schadenersatzansprüchen.
3.2.4 Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen
der Anbieter dem Kunden unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche
zusätzliche Rechte einräumt, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie im Sinne des §
443 BGB dar, wenn diese Erklärungen ausdrücklich als
Garantie bezeichnet wurden. Insbesondere bei Lieferungen von Mustern und
Proben gelten deren Eigenschaften nur bei ausdrücklicher Bezeichnung
als Garantie als garantiert.
3.2.5 Übernimmt der Anbieter die Einrichtung gelieferter Hardware für den
Kunden, so behält er sich vor, diese ganz oder Teilweise nach Zustimmung
des Kunden und im Rahmen der gesondert abgeschlossene Vereinbarung zur
Auftragsdatenverarbeitung durch
einen Fernzugriff auf die gelieferte Hardware vorzunehmen.
3.3 Lieferung und Gefahrübergang
3.3.1 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3.3.2 Den Ort der Übergabe, die Art der Lieferung und der Gefahrübergang
regelt der jeweils mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, liefert der Anbieter an
den jeweils vereinbarten Lieferort (DAP – Incoterms
2010).
Der Gefahrübergang findet also bei Übergabe der Ware an den Kunden oder seine Mitarbeiter.
3.3.3 Vom Anbieter genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur
verbindlich, wenn diese in Textform bestätigt und ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden.
3.3.4 Soweit die Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird,
muss der Kunde dem Anbieter zur Bewirkung der Leistung eine angemessene
Nachfrist von regelmäßig mindestens 12 Werktagen setzen. Ansonsten ist
der Kunde nicht berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
3.3.5 Sofern der Anbieter mit seinen Lieferanten rechtzeitig ein
kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat, stehen dem Kunden
vereinbarte Lieferfristen oder Liefertermine zudem unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
3.3.6 Soweit Lieferfristen oder Liefertermine wegen Fällen höherer Gewalt
(d.h. unvorhergesehene, vom Anbieter unverschuldete Umstände und
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht
hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe,
Kriege, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel,
behördliche Maßnahmen) nicht eingehalten werden können, wird hierdurch
für die Zeit ihrer Dauer und den Umfang ihrer Wirkung die
Lieferverpflichtung des Anbieters unterbrochen. Dies gilt
auch, wenn der Anbieter sich bereits im Lieferverzug befindet.
3.3.7 In den unter den lit. e. und f. genannten Fällen wird der
Anbieter den Kunden unverzüglich unterrichten und gleichzeitig die
voraussichtliche, frühestmögliche neue Lieferfrist mitteilen. Der
Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden
zurückzutreten, wenn er voraussichtlich nicht nur
vorübergehend an der Erfüllung seiner Lieferverpflichtung gehindert ist
und dem Kunden unverzüglich etwaige bereits dem Anbieter gegenüber
erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
3.4 Preise und Zahlungen
3.4.1 Die Preise des Anbieters verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4.2 Die Zahlungsbedingungen des Hardwareverkaufs sind in der
Auftragsbestätigung definiert. Skonti oder sonstige Abzüge werden von
uns nicht gewährt. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir
Zinsen in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank. Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden höheren
Schadensersatz zu verlangen, wenn er nachweist, dass ihm durch das
Überschreiten von Zahlungsfristen ein höherer Schaden entstanden
ist.
3.4.3 Der Kunde kann nur mit den vom Anbieter unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt
nicht für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die
Aufrechnung innerhalb des Verhältnisses von Leistung
und Gegenleistung.
3.4.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter, die keine Geldforderungen sind, bedarf seiner vorherigen Zustimmung.
3.5 Eigentumsvorbehalt
3.5.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware
(“Vorbehaltsware”) bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises sowie
sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung
(einschließlich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
noch nicht bestehender Forderungen) vor. Das Eigentum an der
Vorbehaltsware geht auf den Kunden über, sobald der Kaufpreis getilgt
ist und keine weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Anbieter besteht (Kontokorrentvorbehalt).
3.5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu
veräußern. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe
Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3.5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, darf der Anbieter nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag über den Kauf der Vorbehaltsware
zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des
Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das
Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des
Rücktritts; der Anbieter darf vielmehr lediglich die Ware
herausverlangen und sich den Rücktritt vorbehalten. Zahlt der Kunde den
fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter diese Rechte nur
geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene
Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich
ist. Der Anbieter ist nach der Herausgabe der
Vorbehaltsware berechtigt, diese auf Kosten
des Kunden, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des
Kunden, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung
bestmöglich
zu verwerten. Den Verwertungserlös rechnet der Anbieter dem
Kunden nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten ihm
gegenüber an. Einen etwaigen Überschuss zahlt der Anbieter dem Kunden
aus.
3.5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten
sorgfältig zu verwahren, gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und
sonstige Schäden zu versichern und auf das Verlangen des Anbieters den
Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen
Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an den Anbieter ab. Der
Anbieter nimmt diese Abtretung an.
3.5.5 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich
nach Bekanntwerden mitzuteilen und dem Anbieter alle für eine Sicherung
seiner Rechte an der Vorbehaltsware notwendigen Informationen und
Unterlagen zu überlassen. Der Kunde
haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs,
insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen,
soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.
3.5.6 Wenn der Kunde dies verlangt, ist der Anbieter verpflichtet,
die dem Anbieter zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr
realisierbarer Wert des Anbieters offenen Forderungen gegen den Kunden
um mehr als 10% übersteigt. Der Anbieter
darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
3.6 Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln
3.6.1 Der Kunde hat die Ware bei der Ankunft am Bestimmungsort
unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt auch, wenn der
Anbieter dem Kunden zuvor Muster oder Proben gesandt hat.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich,
jedoch spätestens binnen 6 Werktagen, schriftlich
anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde dem Anbieter
unverzüglich, jedoch spätestens binnen 6 Werktagen, nach ihrer
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vermerke auf Lieferscheinen
gelten nicht als schriftliche Rüge. Die Absendung der
Anzeige genügt zur Wahrung der vorstehend genannten
Fristen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung der Ware und
Rüge des Mangels, kann er sich auf den Mangel nicht berufen.
3.6.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden die
Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften zu, jedoch
beschränkt nach Maßgabe der nachfolgenden lit. c. und d.
3.6.3 Sind von mehreren gelieferten Waren nur einzelne mangelhaft,
beschränkt sich das etwaige Rücktrittsrecht des Kunden auf die
mangelhafte Ware. Dasselbe gilt entsprechend, wenn von einer verkauften
Ware nur ein Teil mangelhaft ist. Dies gilt nicht,
wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den
übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen
getrennt werden können oder dies für den Kunden unzumutbar wäre. Die
Gründe für die Unzumutbarkeit hat der
Kunde darzulegen.
3.6.4 Der Kunde hat kein Recht zum Rücktritt, wenn der Mangel geringfügig ist.
3.6.5 Die Rechte und Ansprüche des Kunden bei Mängeln von gelieferter Ware
unterliegen nicht dem Verbot gemäß § 3 Ziff. 4. lit. c.
3.6.6 Transportschäden sind dem Kurierdienst oder Spediteur
unverzüglich anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten
der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen
3.7 Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss
3.7.1 Der Anbieter haftet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
in jedem Falle unbeschränkt für von ihm verschuldete Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit sowie verschuldensunabhängig nach dem
Produkthaftungsgesetz.
3.7.2 Bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet der
Anbieter für Schäden bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt. Bei
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens.
3.7.3 In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus
welchem Rechtsgrund, gegen den Anbieter ausgeschlossen, soweit nicht
eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch ihn,
seine gesetzlichen Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen vorliegt.
3.7.4 Die Rechte des Kunden, sich wegen einer von dem Anbieter nicht zu
vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden
Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen.
3.7.5 Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung
seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
3.7.6 Habt der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder
dafür übernommen, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine
bestimmte Beschaffenheit behält oder hat er einen Mangel arglistig
verschwiegen, bleiben die gesetzlichen Ansprüche
des Kunden von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
3.8 Verjährungsfristen
3.8.1 Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
3.8.2 Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen
Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das
Recht des Kunden, sich wegen einer vom Anbieter zu vertretend en
Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt,
vom Vertrag zu lösen.
3.8.3 Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem Jahr.
3.8.4 Abweichend von den vorstehenden lit. a. und b. gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:
3.8.4.1 Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines
Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen,
3.8.4.2 Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB,
3.8.4.3 Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
3.8.4.4 Mängelansprüche wegen dinglicher Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
3.8.5 Ansprüche des Anbieters gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
4 Support & Service
4.1 Der Anbieter leistet Support und Dienstleistung im Umfang wie dies in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.
4.2 Der Kunde kann verschiedene Dienstleistungspakte erwerben, die in der Preisliste (§ 8 Ziff. 2) aufgeführt sind.
4.3O hne gesondertes Entgelt ist in jeder Softwarelizenz
der Servicevertrag „S“ enthalten, der folgende Leistungen
enthält:
4.3.1 Datensicherung
4.3.1.1 Der Anbieter sichert zentralisiert alle Daten in regelmäßigen
Abständen (täglich, wöchentlich und monatlich) in ein externes
Rechenzentrum über eine gesicherte Leitung . Darüber hinaus, hat
der Kunde die Möglichkeit durch die Exportfunktion
in der Software seine Daten in verschiedenen Ausgabeformaten selbst auf eigenen Speichermedien zu sichern.
4.3.2 Softwareaktualisierungen
4.3.2.1 Der Anbieter erweitert die Software in regelmäßigen
Abständen, um sie laufend an die Änderung gesetzlicher
Bestimmungen anzupassen . Darüber hinaus stellt er dem Kunden
für bereits gebuchte Module neue Funktionen / Erweiterungen /
Verbesserungen,
die durch den Anbieter ausgewählt, entwickelt und umgesetzt werden, zur Verfügung.
4.3.3 Softwarewartung
4.3.3.1 Der Anbieter kümmert sich um den reibungslosen und sicheren Betrieb
der Software und übernimmt alle hiermit verbundenen Wartungs- und
pflegearbeiten (z.B. Softwareaktualiserungen, Backups, Hardwaretausch,
Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit)
auf der Infrastruktur des Anbieters in der Cloud.
4.4 Für Dienstleistungspakte, die auf Dauer angelegt sind gelten der
vereinbarte Vertragsbeginn und die vereinbarte Mindestlaufzeit. Darüber
hinaus im übrigen gilt das Folgende:
4.4.1 Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte
Laufzeit, aber nicht mehr als 1 Jahr, wenn er nicht mit einer
Frist von einem (1) Kalendermonat zum Ablauf der Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
4.4.2 Teilt der Anbieter dem Kunden eine Preisanpassung oder eine Änderung
seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Änderung seiner
Leistungen mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in
Textform mit, die das Dienstleistungspakte
betrifft, so stellt diese eine Kündigung des Vertrags zu den
bisherigen Bedingungen zum Ende der Vertragslaufzeit und ein Angebot zu
den aktuellen Bedingungen und der aktuellen Vergütung dar.
4.4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.4.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen.
4.5 Bei Überschreitung des in der Auftragsbestätigung definierten
Umfangs zu Support und Dienstleistung ist der Anbieter nicht
verpflichtet weiteren Support / Dienstleistung zu leisten.
4.6 Maßnahmen der Mängelgewährleistung fallen nicht unter Support und Dienstleistung.
4.7 Soweit der Kunde monatlich vereinbartes Support-Volumen (gleichwohl
ob fernmündlich oder per E-Mail) überschritten hat, erfolgt weiterer
Support nur auf Grund gesonderter Vereinbarung.
4.8 Zudem leistet der Anbieter telefonisch und per E-Mail Support / Dienstleistung und Beratung zur Software.
4.8.1 E-Mail-Support ist nur über das Ticket-System erreichbar und
wird nur für Anwendungsfragen (Bedienung der Software) kostenlos
angeboten. Hier gilt eine garantierte Antwortzeit von 48h. Darüber
hinaus gehende Anfragen z.B. Consultingthemen werden
wie unter dem nachfolgenden Punkt geregelt.
4.8.2 Telefonischer Support oder Beratung / Consultingthemen
werden jeweils zu der aktuell gültigen Preisliste als “Individuelle
Dienstleistung” in Abhängigkeit von Tag und Uhrzeit abgerechnet.
4.9 Ist zwischen Kunden eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
geschlossen, die die Fernwartung einbezieht, so können Support- und
Serviceleistungen nach Zustimmung des Kunden und durch einen Fernzugriff
des Anbeiters auf die Hardware des Kunden
ausgeführt werden.
5 Datensicherheit, Datenschutz
5.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in
Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und
ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung
eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis
nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
5.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so
steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb.
datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle
eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter
frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten
sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und der Anbieter wird die
gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen
des Kunden (z.B. zur Einhaltung von
Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Einzelheiten
regelt die gesondert abgeschlossene Vereinbarung zur
Auftragsdatenverarbeitung. Die Weisungen müssen rechtzeitig
schriftlich mitgeteilt werden.
5.3 Die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung der
Software sind Gegenstand der hierzu getroffenen Vereinbarung zur
Auftragsdatenverarbeitung gem § 11 BDSG.
5.4 Der Anbieter wird Daten des Kunden nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert.
5.5 Der Anbieter bietet innerhalb der Software Schnittstellen zu
Lieferanten an, in denen der Kunde auf die Daten von Dritten (insbes.
Lieferanten) zugreift und etwa Produkte für sein Unternehmen bestellt.
Der Anbieter ermöglicht es dem Kunden zudem
weitere Module von Dritten zu aktivieren. Der Anbieter stellt
hierfür jeweils nur eine Schnittstelle in der Software zur Verfügung.
Die über diese Schnittstellen zur Verfügung gestellten Informationen und
angebotenen Leistungen sind Informationen
und Leistungen des Dritten. Durch die Nutzung der Schnittstellen
und die Auswahl der Module von Dritten willigt der Kunde in die
Übermittlung von Daten aus der Software an den jeweiligen Dritten ein,
der die jeweiligen Leistungen anbietet
6 Geheimhaltung
6.1 Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden
Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur
Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher
schriftlich hergestellten Einvernehmen der
jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem
Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen
zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als
vertraulich bezeichneten Informationen und solche
Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen
der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich
zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von
diesen Kenntnis erlangen.
6.2 Die Verpflichtungen nach Ziffer 1 entfallen für solche
Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei
nachweist, dass sie
6.2.1 ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
6.2.2 der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
6.2.3 der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein
zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür
verantwortlich ist.
6.3 Die Verpflichtungen nach Ziffer 1 bestehen auch über das
Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein
Ausnahmetatbestand nach Ziffer 2 nicht nachgewiesen ist.
7 Schlussbestimmungen
7.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
7.2 Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken,
die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die
Unwirksamkeit einer Regelung festgestellt, so verpflichten sie sich,
diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher,
am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann
ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Kunden Klage oder andere gerichtliche
Verfahren zu erheben oder einzuleiten.